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Produkte und Investmentfonds, die ökologische, soziale und Unternehmensführungs-bezogene Kriterien (ESG-Kriterien) in ihrer Anlagephilosophie berücksichtigen.
E = Environment / Umwelt
S = Social / Soziales
G = Governance / Unternehmensführung
Die Vereinten Nationen (UN) haben 17 übergreifende Ziele (SDGs) für die nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufen. Diese SDGs können gut nach den drei Dimensionen, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, gegliedert werden und finden sich daher zunehmend in Kapitalanlagen, die einen ESG-Ansatz verfolgen, wieder.
Umwelt
Soziales
Unternehmensführung
Übersicht: https://www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/17_ziele/index.html
Es gibt sieben allgemein gültige Strategien. Diese Strategien wurde von der Global Sustainable Investment Alliance (GSIA) wie folgt zusammengefasst.
In der Regel werden die Strategien in den Kapitalanlagen beliebig kombiniert.
Es werden Unternehmen, Branchen oder Projekte aus dem Investmentuniversum ausgeschlossen, die festgelegte ESG-Kriterien nicht erfüllen.
Zum Beispiel:
Umwelt-Ausschlüsse:
Soziale-Ausschlüsse:
Unternehmensführungs-Ausschlüsse:
Es werden Unternehmen, Branchen oder Projekte die in das Investmentuniversum eingeschlossen, die im Vergleich zu Ihrer Klasse die beste ESG-Leistung erbringen.
Die potentielle Investitionen werden auf die Einhaltung von Mindeststandards überprüft. Als Grundlage dienen bereits bestehende Normen.
Zum Beispiel:
OECD – Das Ziel dieser Organisation ist es, das Leben der Menschen weltweit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu verbessert.
ILO – Diese Arbeitsorganisation ist u.a. beauftragt die Arbeitsrechte zu verbessern und definiert dazu sog. Kernarbeitsnormen.
https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm
UN Global Compact – Teilnehmende Unternehmen willigen ein, in Zukunft bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten.
PRI Unterzeichner – Investoren, die unterzeichnen, verpflichten sich sechs Prinzipien (Stand Februar 2020: 2.697 Unterzeichner).
https://www.unpri.org/pri/what-are-the-principles-for-responsible-investment
Neben der klassischen Finanzanalyse werden auch ESG-Faktoren bei der Auswahl der Investitionen berücksichtigt.
Investitionen in Themen oder Vermögenswerte, die sich speziell auf Nachhaltigkeit beziehen. Zum Beispiel Wasser, Windkraft und grüne Technologie.
Gezielte Investitionen in Unternehmen oder Projekte, die soziale oder ökologische Probleme lösen. Sowie Finanzierungen für Unternehmen mit einem klaren sozialen oder ökologischen Zweck. Zum Beispiel Mikrofinanzen (Kleinstkredite bis ca. 1.000 €).
Das Engagement auf z.B. der Hauptversammlung sein Stimmrecht auszuüben, um die ESG-Kriterien des Unternehmens positiv zu beeinflussen.
http://www.gsi-alliance.org/wp-content/uploads/2019/06/GSIR_Review2018F.pdf
Die Anlagephilosophie sowie die Gewichtung oder Definition der jeweiligen ESG-Strategien übernehmen:
Dennoch kann sich der Berater eine eigene Investmentphilosophie erarbeiten und sich dabei an den Grundsätzen der Fondsmanager oder Indexanbieter orientieren.
Nein, Berater und Anleger können sich aber anhand von seriösen Rankings und Siegeln einen Überblick verschaffen. Zum Beispiel bietet das „FNG - Forum Nachhaltige Geldanlage“ die Möglichkeit ESG-Fonds untereinander, mit Hilfe der FNG – Nachhaltigkeitsprofile, zu vergleichen.
https://www.forum-ng.org/de/fng-nachhaltigkeitsprofil/fng-nachhaltigkeitsprofile.html
Ja, die Europäische Kommission fordert im „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ folgendes:
„Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber sind nach der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) und der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) verpflichtet, bei der Beratung „geeignete“ Produkte anzubieten, die den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht werden. Deshalb sollten sich diese Unternehmen nach den Präferenzen ihrer Kunden (z. B. Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren) erkundigen und diese bei der Bewertung der verschiedenen zu empfehlenden Finanzinstrumente und Versicherungsprodukte, d. h. bei der Auswahl der Produkte und der Beurteilung ihrer Eignung berücksichtigen.“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52018DC0097
Daher werden sich Berater von Fondspolicen voraussichtlich Ende 2020 danach erkundigen müssen, ob der Kunde einen ESG-Ansatz wünscht oder nicht. Die Abfrage der Nachhaltigkeit werden wir 2020 in den GA-Check integrieren.
Eine Auswertung von mehr als 2000 empirischen Studien über den Zusammenhang zwischen ESG und finanzieller Performance, kam zu dem Schluss, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien im Durchschnitt keine Rendite kostet. Besonders in Schwellenländer ist dieser Effekt nachweisbar.
Die Analysen wurden durchgeführt von Dr. Gunnar Friede in Zusammenarbeit mit Prof. Timo Busch und Prof. Alexander Bassen. Quelle: www.dws.de
ESG-Kriterien können außerdem das Risiko in einem Investment senken. Die Wahrscheinlichkeit eines größeren Skandals, der in Zusammenhang mit ESG-Kriterien steht, kann deutlich reduziert werden. Zum Beispiel: Emissions-Skandale, Korruptions-Skandale etc.
MSCI Research belegt außerdem, dass der ESG-Index "MSCI ACWI ESG LEADERS" im Betrachtungszeitraum September 2007 bis August 2018, besser performte als der "MSCI ACWI" (MSCI All Country World Index).
Quelle: www.msci.com; Factsheet: MSCI ACWI ESG Leaders Factsheet
Die Beispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Es handelt sich nicht um Anlageberatung oder Anlageempfehlung.